§ 2
Der ausschließliche und unmittelbare Zweck des
Vereins ist die Sicherung, Erhaltung, Sanierung und Instandsetzung der St. Martini-Kirche in Greußen. Der Verein
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
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§ 4
Jede Person die das 18. Lebensjahr vollendet hat und
im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, sowie juristische Personen,
können Mitglieder des Vereins werden, sofern sie den Verein in seinem
satzungsgemäßen Bestrebungen unterstützen wollen. Die Aufnahme als
Mitglied erfolgt aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung, der eine
schriftliche Bestätigung des Vorstandes zu erfolgen hat.
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